Lebensmittelsicherheit ist die Gesamtheit der Ressourcen und Strategien, mit denen sichergestellt werden soll, dass ein Lebensmittel für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Es ist ein sehr weit gefasster Begriff, der die Erzeugung, Verarbeitung und Verpackung bis hin zur Lagerung umfasst.
FÜR DEN KONTAKT MIT LEBENSMITTELN VORGESEHENE MATERIALIEN UND GEGENSTÄNDE
Die Rahmenverordnung 1935/2004 des Europäischen Parlaments über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Lebensmittelkontaktmaterialien, LKM), enthält unter anderem allgemeine Grundsätze, die gewährleisten sollen, dass Materialien keine für die menschliche Gesundheit schädlichen Bestandteile an Lebensmittel abgeben, sowie Kennzeichnungsvorschriften.
Für Kunststoff in Lebensmittelverpackungen gibt es jedoch eine spezielle Verordnung (10/2011), die für alle in der Europäischen Union vermarkteten Lebensmittel gilt.
VERORDNUNG 10/2011 ÜBER MATERIALIEN AUS KUNSTSTOFF
Über diese Verordnung haben wir bereits gesprochen, als wir Ihnen die Bedeutung flexibler Verpackungen für die Lebensmittelsicherheit erläutert haben. Es handelt sich um eine europäische Verordnung, in der die folgenden Grundprinzipien festgelegt werden:
- Die Anforderungen an die Zusammensetzung von LKM aus Kunststoff umfassen eine Liste der zugelassenen Stoffe und die Migrationsgrenzwerte, um sicherzustellen, dass die Materialien nicht mehr als die festgelegten Grenzwerte an die Lebensmittel abgeben, mit denen sie in Kontakt kommen.
Es ist zu beachten, dass die Liste der zugelassenen Stoffe die Additive für Kunststoffe umfasst, die erforderlich sind, um einen zur Verwendung geeigneten Kunststoff zu erzeugen. Farbstoffe sind nicht darin enthalten.
GUTE HERSTELLUNGSPRAXIS
Eine weitere Verordnung, die Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff erfüllen müssen, ist die Verordnung 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Darin werden Maßnahmen in Bezug auf Einrichtungen, Qualitätskontrolle und die Auswahl geeigneter Ausgangsmaterialien festgelegt.
RECYCELTE KUNSTSTOFFMATERIALIEN
In Bezug auf die in zunehmendem Maße verwendeten recycelten Kunststoffe, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, definiert die Verordnung 282/2008 die zu befolgenden Regeln, z. B. dass nur Materialien aus einem zugelassenen Recyclingverfahren zu diesem Zweck verwendet werden dürfen.
AKTIVE VERPACKUNGEN
Angesichts der Entwicklung innovativer aktiver bzw. intelligenter Materialien, die die Haltbarkeit eines Lebensmittels verlängern oder sogar verbessern, definiert die Verordnung 450/2009 außerdem, welche Stoffe verwendet werden dürfen und welche Kennzeichnungsvorschriften gelten. In diesem Zusammenhang verfügt SP Group dank kontinuierlicher Erforschung und Entwicklung neuer Lösungen über Systeme und Verfahren, die durch eine flexible Verpackung eine Reduzierung der Menge an Konservierungsstoffen in Lebensmitteln erreichen. Beispiele dafür sind die aktiven flexiblen Verpackungen, das Abpacken in Schutzatmosphäre und die Pasteurisierung.
IDENTIFIZIERUNG VON LEBENSMITTELKUNSTSTOFFEN
Neben den Rechtsvorschriften, die Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff erfüllen müssen, ist es auch wichtig zu wissen, welche Kunststoffe am sichersten sind. Die Recycling-Codes werden verwendet, um ihre Zusammensetzung anzugeben und zu bestimmen, welche davon für Lebensmittel geeignet sind.
Kunststoffverpackungen mit den Nummern 1 (PET oder PETE), 2 (HDPE), 4 (LDPE) und 5 (PP) sind gesundheitlich unbedenklich. Kunststoffe mit den Nummern 3 (V oder PVC), 6 (PS) und 7 (ANDERE) sollten jedoch im Lebensmittelsektor vermieden werden, da sie Verbindungen enthalten, die schädlich sein können.
Außerdem werden zur Bestimmung der Migration toxischer Stoffe Testmethoden angewandt (z. B. gemäß UNE 53-330), die die Gesamtmigration von Kunststoffmaterialien bei Kontakt mit simulierten Lebensmitteln aufzeigen.
Darüber hinaus verfügt SP Group über Labortestverfahren wie die Gaschromatographie zur Bestimmung von Lösungsmittelrückständen, deren maximale Konzentration in der Verordnung 10/2011 festgelegt ist. Mit dieser Methode können bis zu 15 verschiedene Lösungsmittel plus die als interner Standard verwendete Substanz nachgewiesen werden, wobei wir eine gegenüber der Norm um den Faktor 20 niedrigere Lösungsmittel-Retentionsgrenze festgelegt haben.
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN
Des Weiteren gibt es ein Sicherheitsinstrument, mit dem sowohl der Hersteller als auch der Vertreiber bescheinigen können, dass die Verpackung allen geltenden Vorschriften entspricht. Hierbei handelt es sich um die technischen Spezifikationen. Diese schriftliche Erklärung enthält eine Beschreibung der Parameter, mit denen sich die verwendeten Materialien definieren lassen, in den jeweiligen Maßeinheiten.
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